Kinderlose Paare, die
schon seit Jahr und Tag einen starken Kinderwunsch verspüren, sehen die
Leihmutter oftmals als letzte Chance an, ein Kind zu bekommen. Die Problematik
besteht darin, dass eine Leihmutterschaft in den meisten Ländern verboten ist.
Viele deutsche Paare haben deshalb nur die Chance, sich entweder auf illegales
Terrain mit einer Leihmutter in Deutschland zu begeben oder sich an eine
Leihmutter im Ausland zu wenden. Dabei wird sehr häufig die Leihmutter in
Spanien gewählt, da hier die Leihmutterschaft nicht verboten ist.
Dennoch müssen die Eltern mit einem starken Kinderwunsch auch die
Einschränkungen kennen, die bei einer Leihmutterschaft in Spanien entstehen.
Grundsätzlich dürfen hier nämlich Verträge mit der Leihmutter geschlossen
werden, die besagen, dass die Leihmutter nach der Geburt auf das Kind
verzichtet und dafür beispielsweise eine entsprechende Bezahlung erhält.
Dennoch sind diese Verträge im Ernstfall nicht rechtlich bindend.
Sollte die Leihmutter in Spanien während der Schwangerschaft Muttergefühle
entwickeln und aufgrund dieser Gefühle das Kind behalten wollen, so sind die
Verträge nichtig. Das heißt, dass die Frau, die ein Kind geboren hat, auch als
dessen Mutter angesehen wird. Ein Vertrag über die Leihmutterschaft kann somit
als nichtig anerkannt werden, hinzu kommen evtl. Forderungen für den
Kindesunterhalt.
Darüber hinaus gibt es bei der Leihmutterschaft in Spanien auch einige
strafbare Handlungen. Dazu gehören der Handel, der Im- und Export von
Präembryonen. Wenn also die Eltern mit Kinderwunsch einen Embryo aus Samen- und
Eizellen der Eltern im Reagenzglas erzeugen, darf dieser weder exportiert, noch
importiert werden. Ein Handel mit diesem Embryo ist ebenfalls strafbar.
Die Kosten, die für eine Leihmutter anfallen, sind sehr unterschiedlich
ausgeprägt, sie werden oftmals mit der Leihmutter direkt vereinbart. Trotzdem
sie also Geld für das Austragen des Kindes erhält, kann sie von dem
geschlossenen Vertrag zurück treten. Da der Vertrag in Spanien als nichtig
angesehen wird, haben die sozialen Eltern kaum eine Chance, bereits entrichtete
Gelder zurück zu erhalten.