Die Leihmutter in Spanien

Kinderlose Paare, die schon seit Jahr und Tag einen starken Kinderwunsch verspüren, sehen die Leihmutter oftmals als letzte Chance an, ein Kind zu bekommen. Die Problematik besteht darin, dass eine Leihmutterschaft in den meisten Ländern verboten ist. Viele deutsche Paare haben deshalb nur die Chance, sich entweder auf illegales Terrain mit einer Leihmutter in Deutschland zu begeben oder sich an eine Leihmutter im Ausland zu wenden. Dabei wird sehr häufig die Leihmutter in Spanien gewählt, da hier die Leihmutterschaft nicht verboten ist. 

Dennoch müssen die Eltern mit einem starken Kinderwunsch auch die Einschränkungen kennen, die bei einer Leihmutterschaft in Spanien entstehen. Grundsätzlich dürfen hier nämlich Verträge mit der Leihmutter geschlossen werden, die besagen, dass die Leihmutter nach der Geburt auf das Kind verzichtet und dafür beispielsweise eine entsprechende Bezahlung erhält. Dennoch sind diese Verträge im Ernstfall nicht rechtlich bindend.

Sollte die Leihmutter in Spanien während der Schwangerschaft Muttergefühle entwickeln und aufgrund dieser Gefühle das Kind behalten wollen, so sind die Verträge nichtig. Das heißt, dass die Frau, die ein Kind geboren hat, auch als dessen Mutter angesehen wird. Ein Vertrag über die Leihmutterschaft kann somit als nichtig anerkannt werden, hinzu kommen evtl. Forderungen für den Kindesunterhalt.

Darüber hinaus gibt es bei der Leihmutterschaft in Spanien auch einige strafbare Handlungen. Dazu gehören der Handel, der Im- und Export von Präembryonen. Wenn also die Eltern mit Kinderwunsch einen Embryo aus Samen- und Eizellen der Eltern im Reagenzglas erzeugen, darf dieser weder exportiert, noch importiert werden. Ein Handel mit diesem Embryo ist ebenfalls strafbar.

Die Kosten, die für eine Leihmutter anfallen, sind sehr unterschiedlich ausgeprägt, sie werden oftmals mit der Leihmutter direkt vereinbart. Trotzdem sie also Geld für das Austragen des Kindes erhält, kann sie von dem geschlossenen Vertrag zurück treten. Da der Vertrag in Spanien als nichtig angesehen wird, haben die sozialen Eltern kaum eine Chance, bereits entrichtete Gelder zurück zu erhalten.