Wie in den
meisten westeuropäischen Staaten ist die Leihmutterschaft auch in der Schweiz
verboten. Artikel
119 der Schweizerischen Bundesverfassung, der die Gesetzeslage zur
„Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich“ wiedergibt, lässt
keinerlei Ausnahmen zu: „Die Embryonenspende und alle Arten von
Leihmutterschaft sind unzulässig“.
Begründet wird die strikte Ablehnung der Leihmutterschaft mit dem Wohl des
Kindes als oberstem Grundsatz der medizinisch unterstützten Fortpflanzung.
Neben der
Leihmutterschaft an sich werden in der Schweiz auch die medizinische
Durchführung eines Fortpflanzungsverfahrens bei einer Leihmutter und die
Vermittlung einer Leihmutterschaft strafrechtlich verfolgt. Man wird also keine
Leihmutter in der Schweiz finden, die dieses Risiko eingehen würde.
Auch das Austragen eines Kindes in einem anderen Land, in dem das Gesetz eine
Leihmutterschaft nicht verhindert, ist problematisch. Das Schweizer Recht
erkennt prinzipiell diejenige Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat als
Mutter des Kindes an. Eine rechtliche Verbindung zwischen dem Kind und seinen
biologischen Eltern bestünde demnach im Falle einer Leihmutterschaft nicht.
Eine im Ausland ausgestellte Personenstandsurkunde, in der die familiäre
Zugehörigkeit des Kindes festgehalten wird, kann unter Umständen an den
Schweizer Zivilstandsämtern scheitern. Hat das Amt den Verdacht, das Kind sei
durch eine Leihmutter ausgetragen worden, so kann es die Anerkennung der genetischen
Erzeugerin als rechtliche Mutter des Kindes verweigern. Dabei ist es auch egal,
dass es sich nicht um eine Leihmutter in der Schweiz handelt, sondern um eine
ausländische Bürgerin.
Letzte Rettung: Adoption
Wird das Kind im Ausland nicht als familienzugehörig registriert, so kann es
also bereits bei der Einreise Probleme geben. Ohne gültige Papiere besteht die
Gefahr der Einreiseverweigerung. Einem Paar, das sein Kind im Ausland von einer
Leihmutter austragen lassen hat, bliebe nun lediglich der Weg über ein
langwieriges Adoptionsverfahren, um eine rechtliche Verbindung zu ihrem
genetischen Nachkommen herzustellen.