Die Leihmutter in der Schweiz

Wie in den meisten westeuropäischen Staaten ist die Leihmutterschaft auch in der Schweiz verboten. Artikel 119 der Schweizerischen Bundesverfassung, der die Gesetzeslage zur  „Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich“ wiedergibt, lässt keinerlei Ausnahmen zu: „Die Embryonenspende und alle Arten von Leihmutterschaft sind unzulässig“.

Begründet wird die strikte Ablehnung der Leihmutterschaft mit dem Wohl des Kindes als oberstem Grundsatz der medizinisch unterstützten Fortpflanzung.

Neben der Leihmutterschaft an sich werden in der Schweiz auch die medizinische Durchführung eines Fortpflanzungsverfahrens bei einer Leihmutter und die Vermittlung einer Leihmutterschaft strafrechtlich verfolgt. Man wird also keine Leihmutter in der Schweiz finden, die dieses Risiko eingehen würde.

Auch das Austragen eines Kindes in einem anderen Land, in dem das Gesetz eine Leihmutterschaft nicht verhindert, ist problematisch. Das Schweizer Recht erkennt prinzipiell diejenige Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat als Mutter des Kindes an. Eine rechtliche Verbindung zwischen dem Kind und seinen biologischen Eltern bestünde demnach im Falle einer Leihmutterschaft nicht. 

Eine im Ausland ausgestellte Personenstandsurkunde, in der die familiäre Zugehörigkeit des Kindes festgehalten wird, kann unter Umständen an den Schweizer Zivilstandsämtern scheitern. Hat das Amt den Verdacht, das Kind sei durch eine Leihmutter ausgetragen worden, so kann es die Anerkennung der genetischen Erzeugerin als rechtliche Mutter des Kindes verweigern. Dabei ist es auch egal, dass es sich nicht um eine Leihmutter in der Schweiz handelt, sondern um eine ausländische Bürgerin.
Letzte Rettung: Adoption

Wird das Kind im Ausland nicht als familienzugehörig registriert, so kann es also bereits bei der Einreise Probleme geben. Ohne gültige Papiere besteht die Gefahr der Einreiseverweigerung. Einem Paar, das sein Kind im Ausland von einer Leihmutter austragen lassen hat, bliebe nun lediglich der Weg über ein langwieriges Adoptionsverfahren, um eine rechtliche Verbindung zu ihrem genetischen Nachkommen herzustellen.