Russland
gehört zu den wenigen Staaten, in denen die Leihmutterschaft erlaubt ist. Sie darf hier sogar kommerziell
durchgeführt werden, das heißt, es wird ein Vertrag zwischen Leihmutter und
kinderlosem Paar abgeschlossen, in dem eine Bezahlung der Leihmutter vereinbart
wird. Die Höhe dieser Bezahlung kann frei vereinbart werden, in der Regel
liegen die Kosten jedoch bei einigen Zehntausend Euro.
In Russland gelten für die Leihmutterschaft trotz aller Offenheit der Thematik
gegenüber, einige Regelungen, die berücksichtigt werden müssen. So können nur
verheiratete Paare eine Leihmutter beauftragen. Auch offiziell eingetragene
gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden anerkannt. Paare, die nur
zusammenleben, ohne einen Trauschein vorweisen zu können, dürfen eine
Leihmutter nicht beauftragen.
Weiterhin steht die Leihmutter allen alleinstehenden Frauen und Männern nicht
zur Verfügung, so dass diese ihren Kinderwunsch nicht mit einer Leihmutter in
Russland erfüllen können.
Ein großes Risiko bei der Leihmutterschaft in Russland stellen evtl.
auftretende Muttergefühle der Leihmutter dar. Denn das russische Gesetz sieht
die Frau, die ein Kind geboren hat, als Mutter an. Sofern sie sich also
entschließt, das Kind zu behalten, haben die genetischen Eltern, die mit ihrer
Eizellen- und Samenspende das Kind gezeugt haben, kein Anrecht auf dieses.
Etwaige Verträge, die mit der Leihmutter abgeschlossen wurden, werden also
nicht als rechtsgültig anerkannt, wenn die Leihmutter ihre Meinung ändert. Das
sollten Paare bedenken, bevor sie sich für eine Leihmutter in Russland
entscheiden. Die bereits entrichteten Gelder an die Leihmütter können in diesen
Fällen oftmals auch nicht legal zurück gefordert werden. Deshalb raten Experten
dazu, vor der Beauftragung einer Leihmutter in Russland oder einem anderen Land
die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen. Idealerweise nehmen die
kinderlosen Paare auch eine Beratung durch einen Anwalt, der sich auf
internationales Familienrecht spezialisiert hat, in Anspruch.