Eine Leihmutter in Russland

Russland gehört zu den wenigen Staaten, in denen die Leihmutterschaft erlaubt ist. Sie darf hier sogar kommerziell durchgeführt werden, das heißt, es wird ein Vertrag zwischen Leihmutter und kinderlosem Paar abgeschlossen, in dem eine Bezahlung der Leihmutter vereinbart wird. Die Höhe dieser Bezahlung kann frei vereinbart werden, in der Regel liegen die Kosten jedoch bei einigen Zehntausend Euro.

In Russland gelten für die Leihmutterschaft trotz aller Offenheit der Thematik gegenüber, einige Regelungen, die berücksichtigt werden müssen. So können nur verheiratete Paare eine Leihmutter beauftragen. Auch offiziell eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden anerkannt. Paare, die nur zusammenleben, ohne einen Trauschein vorweisen zu können, dürfen eine Leihmutter nicht beauftragen.

Weiterhin steht die Leihmutter allen alleinstehenden Frauen und Männern nicht zur Verfügung, so dass diese ihren Kinderwunsch nicht mit einer Leihmutter in Russland erfüllen können.

Ein großes Risiko bei der Leihmutterschaft in Russland stellen evtl. auftretende Muttergefühle der Leihmutter dar. Denn das russische Gesetz sieht die Frau, die ein Kind geboren hat, als Mutter an. Sofern sie sich also entschließt, das Kind zu behalten, haben die genetischen Eltern, die mit ihrer Eizellen- und Samenspende das Kind gezeugt haben, kein Anrecht auf dieses. 

Etwaige Verträge, die mit der Leihmutter abgeschlossen wurden, werden also nicht als rechtsgültig anerkannt, wenn die Leihmutter ihre Meinung ändert. Das sollten Paare bedenken, bevor sie sich für eine Leihmutter in Russland entscheiden. Die bereits entrichteten Gelder an die Leihmütter können in diesen Fällen oftmals auch nicht legal zurück gefordert werden. Deshalb raten Experten dazu, vor der Beauftragung einer Leihmutter in Russland oder einem anderen Land die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen. Idealerweise nehmen die kinderlosen Paare auch eine Beratung durch einen Anwalt, der sich auf internationales Familienrecht spezialisiert hat, in Anspruch.