Bis Mitte der Neunziger waren Leihmutterschaften in den Niederlanden generell verboten. Eine Gesetzesänderung im Jahre 1994 legalisierte zumindest die altruistische Leihmutterschaft. Kommerzielle Leihmutterschaften blieben untersagt. Obgleich die Möglichkeit, eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, für Paare mit Kinderwunsch in den Niederlanden somit generell gegeben ist, zieht es viele Kinderlose ins Ausland. Grund hierfür ist der Umstand, dass es im gesamten Land lediglich eine Klinik gibt, die mit einer Abteilung für nicht-kommerzielle Leihmutterschaften mittels In-vitro-Fertilisation (IVF) ausgestattet ist.
In dieser Abteilung der Universitätsklinik Amsterdam werden jedoch im Sinne des 1994 erlassenen Gesetzes nur Frauen aufgenommen, denen es körperlich nicht möglich ist, selbst Kinder zu gebären. So können sich zum Beispiel Frauen, denen eine Schwangerschaft so zusetzen würde, dass ihr eigenes Leben bedroht wäre oder solche Frauen, denen aus medizinischen Gründen die Gebärmutter entfernt wurde, mit ihrem Kinderwunsch an die Klinik richten.
Doch die Amsterdamer Uniklinik unterstützt Frauen und Paare mit Kinderwunsch nur in medizinischer Hinsicht. Aus juristischen Gründen, so begründet es die Klinikleitung selbst, werde man seinen Patienten jedoch nicht bei der Suche nach einer Leihmutter unterstützen.
Bei der Vermittlung jedoch ist zu beachten, dass jegliche vertragliche Absprachen zur Leihmutterschaft verboten sind. Ebenso verboten ist das öffentliche Anbieten von Leihmutterschaftsdiensten. Und auch die öffentliche Suche nach potentiellen Leihmutterschafts-Kandidatinnen ist strafbar.
Wenngleich die Leihmutterschaft in den Niederlanden also nicht komplett verboten ist, so erschweren diverse gesetzlich auferlegte Restriktionen den Prozess dennoch erheblich. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es viele niederländische Paare zur Erfüllung ihres Kinderwunsches ins Ausland zieht.
Bei uns finden Sie aber auch Informationen zu Leihmutterschaften in Russland - Schweden - Spanien - Tschechien und den USA.