Die Leihmutter in Kroatien

Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist in Kroatien bereits seit dem Jahre 1978 gesetzlich geregelt. Leihmutterschaften bewegen sich jedoch in einer gesetzlichen Grauzone – das kroatische Recht regelt diese Form der Fortpflanzung nur marginal. 

Das Gesetz umfasst jedoch lediglich die künstliche Insemination durch den Ehemann selbst und die durch einen Spender. Beide Maßnahmen sind verheirateten Paaren vorbehalten, denen die Fortpflanzung auf natürlichem Wege biologisch nicht möglich ist. Erkennt der Ehemann nach der Geburt die Vaterschaft an, so wird das Kind als sein eigenes festgesetzt.

Dieses Gesetz jedoch wurde ursprünglich nicht erlassen, um die Gesetzmäßigkeit von Leihmutterschaften zu klären. Dennoch gibt es zwei eindeutige Gesetze des Familienrechtes, die die Mutterschaft an sich klären. Nach diesen ist diejenige Frau, die das Kind zur Welt bringt, die rechtmäßige Mutter des Kindes. Die Mutterschaft kann lediglich dann angefochten werden, wenn eine Frau der künstlichen Befruchtung unter Verwendung einer Spendereizelle nicht zugestimmt hat. 

Medizinische Einrichungen in Kroatien bieten zahlreiche Verfahren der künstlichen Befruchtung an. Darunter auch die bei der Leihmutterschaft häufig zum Einsatz kommende In-vitro-Fertilisation und die Insemination. Viele Kliniken versuchen die unzureichende gesetzliche Regelung zu übergehen, indem sie ihre eigenen Regeln durchsetzen. Nicht selten werden diese von der hauseigenen Ethikkommission formuliert. Somit wirken viele Kliniken jenseits des geltenden Rechtes.