Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist in Kroatien bereits seit dem
Jahre 1978 gesetzlich geregelt. Leihmutterschaften bewegen sich jedoch in
einer gesetzlichen Grauzone – das kroatische Recht regelt diese Form der
Fortpflanzung nur marginal.
Das Gesetz
umfasst jedoch lediglich die künstliche Insemination durch
den Ehemann selbst und die durch einen Spender. Beide Maßnahmen sind verheirateten
Paaren vorbehalten, denen die Fortpflanzung auf natürlichem Wege biologisch
nicht möglich ist. Erkennt der Ehemann nach der Geburt die Vaterschaft an, so
wird das Kind als sein eigenes festgesetzt.
Dieses Gesetz
jedoch wurde ursprünglich nicht erlassen, um die Gesetzmäßigkeit von
Leihmutterschaften zu klären. Dennoch gibt es zwei eindeutige Gesetze des
Familienrechtes, die die Mutterschaft an sich klären. Nach diesen ist diejenige
Frau, die das Kind zur Welt bringt, die rechtmäßige Mutter des Kindes. Die
Mutterschaft kann lediglich dann angefochten werden, wenn eine Frau der
künstlichen Befruchtung unter Verwendung einer Spendereizelle nicht zugestimmt
hat.
Medizinische
Einrichungen in Kroatien bieten zahlreiche Verfahren der künstlichen
Befruchtung an. Darunter auch die bei der
Leihmutterschaft häufig zum Einsatz kommende In-vitro-Fertilisation und die
Insemination. Viele Kliniken versuchen die unzureichende gesetzliche Regelung
zu übergehen, indem sie ihre eigenen Regeln durchsetzen. Nicht selten werden
diese von der hauseigenen Ethikkommission formuliert. Somit wirken viele
Kliniken jenseits des geltenden Rechtes.