Im Jahre 2004 wurde das Geschäft mit Leihmüttern in Italien gesetzlich verboten. Im gleichen Atemzug wurden auch die Möglichkeiten zur künstlichen Befruchtung stark eingeschränkt – lediglich heterosexuelle Paare in einer Lebensgemeinschaft oder Ehe haben ein Recht darauf. Derzeit ist es also unmöglich, eine Leihmutter in Italien zu beauftragen.
Unfruchtbare Frauen mit Kinderwunsch zieht es seitdem vermehrt zur Behandlung ins Ausland. Wenngleich die Leihmutterschaft innerhalb der italienischen Landesgrenzen einem strikten Verbot unterliegt, so ist das Gesetz bezüglich Leihmutterschaften im Ausland wesentlich toleranter. Den italienischen Bürgern ist es erlaubt, ihr Kind in einem anderen Land austragen zu lassen und es nach der Geburt mit sich nach Italien zu bringen.