Im nördlichsten Staat des Baltikums, Estland, verhindert kein Gesetz die medizinische Durchführung künstlicher Befruchtungsverfahren. Einschränkungen gibt es lediglich insofern, dass Eizellspenden lediglich vor altruistischem Hintergrund erfolgen dürfen. Kommerzielle Spenden sind hingegen verboten.
Die Kosten einer In-vitro-Fertilisation (IVF) werden in Estland bislang komplett rückerstattet – unabhängig davon, wie oft das Verfahren bereits bei einer Frau durchgeführt worden ist. Doch das ab 2012 gültig werdende Haushaltsgesetz, verbunden mit einem Embyronenschutzgesetz soll die unbegrenzte Erstattung nach Ablauf dieses Jahres beenden. Somit würden gleichsam Kosten eingespart und gleichsam die Zahl der IVF begrenzt.
Bislang belaufen sich die Gesamtkosten für künstliche Befruchtungen in Estland –so schätzt es das Ministerium für Soziales – auf jährlich etwa 1,5 Millionen Euro. Das Amt übernimmt bislang alle Vor- und Nachbehandlungen, sowie auch die Unterbringung der Frau während der Prozeduren. Mit Verabschiedung des Gesetzes sollen über eine Million Euro eingespart werden.Ab drittem Mal:
Das Gesetz, nach dem alle Kosten für eine IVF vom Staat übernommen werden, wurde erst im Jahre 2008 erlassen. Diese Maßnahme sollte zu einem Geburtenzuwachs im gesamten Land führen. Der neue Gesetzesentwurf wird nun vornehmlich damit gerechtfertigt, dass sich die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Befruchtung bei jeder weiteren Behandlung verringert werde. Nach der dritten auf diese Weise herbeigeführten Schwangerschaft steige das Risiko des Nichtgelingens enorm an. Aus diesem Grunde sollen Frauen ab dem Jahreswechsel die Kosten für jede weitere IVF selbst tragen.