In England
bzw. Großbritannien insgesamt ist die Leihmutterschaft erlaubt,
allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. So darf eine Leihmutter nicht
gewerblich vermittelt werden. Wird ein Vertrag mit der Leihmutter geschlossen,
so ist dieser rechtlich dann nicht bindend, wenn die Leihmutter das Kind
behalten will. Sie darf dann also auch weiterhin das Kind behalten, während die
Eltern, die die Leihmutter beauftragt hatten, leer ausgehen. Generell verboten
ist es in England, eine Leihmutter zu bezahlen. Es dürfen zwar Auslagen für
entstandene Kosten erstattet werden, eine Bezahlung für das Austragen des
Kindes ist jedoch strikt verboten.
Wenn in England eine Leihmutter beauftragt wird, muss ein Antrag auf Elternverfügung,
alternativ auf Adoption gestellt werden. Diesem wird jedoch nur dann
stattgegeben, wenn keine Gelder an die Leihmutter geflossen sind. Insofern ist
es nicht ganz einfach, die Leihmutterschaft nach englischem Recht wirklich
durchzusetzen. Hinzu kommen erhebliche Kosten, die entstehen, sowie die
Unsicherheit, wer letztlich als Eltern des Kindes anerkannt wird. Insgesamt
gesehen, empfiehlt es sich für englische Staatsbürger deshalb, eine
alleinstehende Leihmutter zu beauftragen, damit wenigstens die Elternschaft
geklärt ist.