Die Leihmutter in England

In England bzw. Großbritannien insgesamt ist die Leihmutterschaft erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. So darf eine Leihmutter nicht gewerblich vermittelt werden. Wird ein Vertrag mit der Leihmutter geschlossen, so ist dieser rechtlich dann nicht bindend, wenn die Leihmutter das Kind behalten will. Sie darf dann also auch weiterhin das Kind behalten, während die Eltern, die die Leihmutter beauftragt hatten, leer ausgehen. Generell verboten ist es in England, eine Leihmutter zu bezahlen. Es dürfen zwar Auslagen für entstandene Kosten erstattet werden, eine Bezahlung für das Austragen des Kindes ist jedoch strikt verboten. 

Wenn in England eine Leihmutter beauftragt wird, muss ein Antrag auf Elternverfügung, alternativ auf Adoption gestellt werden. Diesem wird jedoch nur dann stattgegeben, wenn keine Gelder an die Leihmutter geflossen sind. Insofern ist es nicht ganz einfach, die Leihmutterschaft nach englischem Recht wirklich durchzusetzen. Hinzu kommen erhebliche Kosten, die entstehen, sowie die Unsicherheit, wer letztlich als Eltern des Kindes anerkannt wird. Insgesamt gesehen, empfiehlt es sich für englische Staatsbürger deshalb, eine alleinstehende Leihmutter zu beauftragen, damit wenigstens die Elternschaft geklärt ist.