In Deutschland ist die Leihmutterschaft
grundsätzlich verboten. Das Embryonenschutzgesetz sieht eine solche Vereinbarung als ethisch
bedenklich an und es gibt Aussagen darüber, dass dadurch die Würde des
Menschen, die im deutschen Grundgesetz fest verankert ist, angetastet würde.
Eine Leihmutterschaft entsteht dann, wenn der Samen des Mannes die Eizelle der
Frau im Reagenzglas befruchtet. Der daraus entstehende Embryo wird sodann in
die Gebärmutter der Leihmutter eingesetzt. Hierbei spricht man von der
partiellen Leihmutterschaft. Die volle Leihmutterschaft dagegen sieht eine
Befruchtung einer Eizelle der Leihmutter vor, die durch Geschlechtsverkehr mit
dem Vater entsteht. Dabei ist die spätere Mutter, die als soziale Mutter
bezeichnet wird, nicht die leibliche Mutter.
Beide Formen der Leihmutterschaft sind in Deutschland gesetzlich verboten.
Kinderlose Paare können sich bei einem sehr starken Kinderwunsch nur noch ins
Ausland wenden oder eine Adoption anstrengen, was aber oftmals ebenfalls lange
Wartezeiten mit sich bringt.
Die Leihmutterschaft kann in Deutschland rechtlich belangt werden, denkbar sind sowohl Geld-, als auch Freiheitsstrafen. Nicht zu vergessen sind auch die Risiken, die mit einer Leihmutterschaft einhergehen. Diese bestehen nicht nur in der rechtlichen Problematik, sondern ebenso darin, dass sich die Leihmutter während der Zeit, in der sie das Kind austrägt, dazu entschließen kann, dieses zu behalten. Dann haben die auftraggebenden Eltern keine Chance, an das Kind heran zu kommen. Hinzu können noch Forderungen auf Unterhaltszahlungen an den leiblichen Vater des Kindes kommen, die nicht zu unterschätzen sind. Diese zusätzlichen Kosten, sowie der Preis, der der Leihmutter oft gezahlt wird, können schnell das finanzielle Aus für ein Paar bedeuten. Deshalb sollte eine Leihmutterschaft gerade in Deutschland gründlich überdacht werden.