Die Leihmutter in Costa Rica 

Die In-vitro-Fertilisation (kurz IVF), bei der eine weibliche Eizelle im Reagenzglas (in vitro) mit einer männlichen Spermienzelle befruchtet wird, ist eine gängige Verfahrensweise bei der Leihmutterschaft. Gleichsam ist dies die einzige Möglichkeit, ein genetisch von der Leihmutter unbeeinflusstes Kind zu zeugen. Nicht verwunderlich also, dass sich die IVF als Methode zur Leihmutterschaft in den westlichen Ländern stetig wachsender Beliebtheit erfreut.

In Costa Rica wurde im Jahre 2000 ein Gesetz verabschiedet, das die In-vitro-Fertilisation für verfassungswidrig erklärt. Diese Art der künstlichen Befruchtung, so urteilte der Oberste Gerichtshof Costa Ricas, verletze das Recht auf Leben. Die Vereinten Nationen drängen jedoch mittlerweile auf die Legalisierung der IVF, da ein Verbot das Menschenrecht auf die Bildung einer Familie verletze. Es kann also durchaus sein, dass zukünftig ein Geschäft mit dem Kind einer Leihmutter in Costa Rica erlaubt wäre.

Stein des Anstoßes war eine Beschwerde, die zehn Paare im Jahre 2004 bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission eingereicht hatten. Auch sie hatten ihre Beschwerde mit der Verletzung ihres Menschenrechtes auf Familienbildung begründet. Die Kommission gab ihr Recht und forderte von der costaricanischen Regierung eine Änderung der Gesetzeslage. Bislang jedoch ohne Erfolg – Costa Rica bleibt somit das einzige Land der westlichen Welt, in dem diese Art der Befruchtung verboten ist.