Brasilien gehört wie ein Großteil der Staaten auf dem amerikanischen Doppelkontinent zu den Ländern, in denen die Leihmutterschaft gesetzlich erlaubt ist. Im Gegensatz zu den in dieser Hinsicht äußerst toleranten Vereinigten Staaten ist das Recht, eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, in Brasilien jedoch mit einer wesentlichen Restriktion verbunden.
Das Brasilianische Gesetz erlaubt es nämlich nur Verwandten ersten oder zweiten Grades, das Kind einer anderen Frau auszutragen. Die Inanspruchnahme einer nichtverwandten Leihmutter in Brasilien ist hingegen strikt untersagt.